Branche · Bau & Handwerk
Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe
Als Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe kennen wir die besonderen Anforderungen auf der Baustelle und in der Werkstatt: wechselnde Einsatzorte, Absturzgefahr, Lärm, Staub und dauerhafte körperliche Belastung. Wir organisieren die passenden Vorsorgen – auch außerhalb fester Betriebsstätten.
Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe: Leistungen im Überblick
Als Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe übernehmen wir die arbeitsmedizinische Betreuung von Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und Gewerken in und um Hannover – von der Rohbaufirma über das Elektrohandwerk bis zur Tischlerei. Anders als in Betrieben mit fester Betriebsstätte wechseln Einsatzorte, Baustellen und Kolonnen häufig, weshalb Vorsorgen flexibel geplant und nicht an einen festen Standort gebunden sein sollten.
Ein erfahrener Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe kennt die typischen Expositionen der einzelnen Gewerke: Absturzgefahr bei Dach- und Gerüstarbeiten, Lärm durch Bohrhämmer und Trennschleifer, Staubbelastung beim Schneiden von Beton, Fliesen oder Naturstein sowie Hautbelastung durch Feuchtarbeit und Zementkontakt. Die passenden G-Vorsorgen leiten wir aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Gewerks ab, statt ein pauschales Programm für alle Beschäftigten anzusetzen.
Besonders bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Altbauten spielt zudem die Gefährdung durch Asbestfasern eine Rolle. Wer hier tätig wird, benötigt neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge häufig auch eine Fachkundebescheinigung nach TRGS 519 – wir beraten, welche Vorsorge in welchem Sanierungsschritt erforderlich ist und stimmen uns dazu eng mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
Für Bau- und Handwerksbetriebe aus Hannover und dem Umland bedeutet das: kurze Anfahrtswege für Termine direkt auf der Baustelle oder im Betrieb, flexible Terminvergabe auch bei kurzfristigem Personaleinsatz und ein fester Ansprechpartner, der Ihre Gewerke und deren typische Belastungen über Jahre hinweg kennt.
Typische Belastungen auf Baustelle und in der Werkstatt
Absturzgefahr
Dacharbeiten, Gerüstbau, Arbeiten auf Leitern.
G20Lärm
Bohrhämmer, Trennschleifer, Kreissägen.
G24Hauterkrankungen
Feuchtarbeit, Zement- und Betonkontakt.
G25Baumaschinen
Bagger, Radlader, Kran, Hubarbeitsbühne.
G1.1Quarzhaltiger Staub
Beton-, Fliesen- und Natursteinbearbeitung.
G1.2Asbestfaserhaltiger Staub
Sanierung und Abbruch im Altbau.
G44Hartholzstaub
Zimmerei, Tischlerei, Möbelbau.
G46Muskel-Skelett-Belastungen
Heben, Tragen, Zwangshaltungen auf der Baustelle.
Vorsorge direkt auf der Baustelle
Anders als in Betrieben mit fester Betriebsstätte lässt sich bei wechselnden Baustellen nicht jede Vorsorge zentral terminieren. Wir bündeln Termine nach Kolonnen oder Gewerken und bieten auf Wunsch Sammeltermine direkt vor Ort an, damit möglichst wenig Standzeit auf der Baustelle entsteht.
Beratungsumfang nach DGUV Vorschrift 2
Bis 20 Beschäftigte: vereinfachte, anlassbezogene Betreuung. Ab 21 Beschäftigten: Grundbetreuung nach Anlage 2 plus betriebsspezifische Betreuung.
Handwerksbetrieb · bis 20
Anlassbezogene Betreuung, G41/G20 nach Gewerk.
Bauunternehmen · 21–150
Grundbetreuung, mehrere G-Vorsorgen je Kolonne, Baustellenbegehungen.
Bauunternehmen · 150+
Komplettes Vorsorgeprogramm über mehrere Baustellen und Standorte.
Warum das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover?
Ein Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe muss vor allem eines können: sich flexibel auf wechselnde Einsatzorte und Gewerke einstellen.
- Erfahrung mit den typischen Belastungen einzelner Gewerke – vom Rohbau bis zum Innenausbau
- Flexible Terminvergabe direkt auf der Baustelle oder als Sammeltermin im Betrieb
- Beratung zu Absturzgefahr, Lärm-, Staub- und Hautschutz aus einer Hand
Betreuungsumfang klären
Unverbindliches Erstgespräch für Ihren Bau- oder Handwerksbetrieb
Häufige Fragen
Welche G-Vorsorge braucht ein Bau- oder Handwerksbetrieb?
Das hängt vom jeweiligen Gewerk ab. Häufig relevant: G41 (Absturzgefahr), G20 (Lärm), G24 (Hauterkrankungen) und G25 (Baumaschinen) – die genaue Zuordnung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung je Tätigkeit.
Ist bei Asbestsanierung eine besondere Vorsorge nötig?
Ja, bei Tätigkeiten mit Asbestexposition ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G1.2 vorgesehen; zusätzlich ist häufig eine Fachkundebescheinigung nach TRGS 519 erforderlich.
Lassen sich Vorsorgetermine direkt auf der Baustelle durchführen?
Ja, gerade bei größeren Kolonnen oder mehreren Beschäftigten am gleichen Einsatzort bieten wir Sammeltermine vor Ort an, um Standzeiten zu reduzieren.
Ab wie vielen Mitarbeitenden brauchen wir eine Grundbetreuung?
Ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2 mit fester Grundbetreuungszeit. Kleinere Betriebe fallen unter die vereinfachte, anlassbezogene Regelbetreuung.
Was macht einen guten Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe aus?
Ein guter Betriebsarzt für Bau- und Handwerksbetriebe kennt die Belastungen der einzelnen Gewerke, reagiert flexibel auf wechselnde Baustellen und sorgt für eine lückenlose Dokumentation aller Vorsorgen – als Grundlage für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
