Branche · Praxen im Gesundheitswesen
Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen
Als Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen kennen wir die Anforderungen von Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen: Infektionsgefährdung durch Blutkontakt und Spritzen, Strahlenschutz bei bildgebender Diagnostik und Bildschirmarbeit an der Anmeldung. Wir organisieren eine schlanke, zum Praxisalltag passende Betreuung.
Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen: Leistungen im Überblick
Als Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen übernehmen wir die arbeitsmedizinische Betreuung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, MVZ und Therapiepraxen in und um Hannover. Anders als in stationären Pflegeeinrichtungen ist das Personal hier überwiegend tagsüber im Einsatz, dafür kommen praxisspezifische Themen wie Strahlenschutz bei Röntgengeräten oder der Umgang mit Zytostatika in onkologischen Schwerpunktpraxen hinzu.
Ein erfahrener Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen kennt die typischen Expositionen des Praxisalltags: Nadelstichverletzungen bei Blutentnahmen und Injektionen, Hautbelastung durch häufige Händedesinfektion sowie – je nach Fachrichtung – ionisierende Strahlung bei bildgebenden Verfahren. Die passenden Vorsorgen leiten wir aus der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Praxis ab, statt ein pauschales Programm für alle Praxisformen anzusetzen.
Bei Zahnarzt-, Radiologie- und Orthopädiepraxen mit eigenem Röntgengerät ist zusätzlich die strahlenschutzrechtliche Vorsorge des Personals zu beachten. Wir beraten, welche Mitarbeitenden als beruflich strahlenexponiert gelten und welche Untersuchungen dafür erforderlich sind – abgestimmt auf Ihre Strahlenschutzbeauftragten.
Für Praxen aus Hannover und dem Umland bedeutet das: kurze, unkomplizierte Termine, die sich in den Sprechstundenbetrieb einfügen, klare Beratung zu Pflicht- und Angebotsvorsorgen und ein Ansprechpartner, der die Besonderheiten einzelner Fachrichtungen versteht.
Typische Belastungen im Praxisalltag
Infektionsgefährdung
Blutentnahmen, Spritzen, Nadelstichverletzungen.
G24Hauterkrankungen
Häufige Händedesinfektion, OP-Handschuhe.
G37Bildschirmarbeitsplätze
Anmeldung, Patientenverwaltung, Dokumentation.
Strahlenschutz
Zahnarzt-, Radiologie- und Orthopädiepraxen.
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Zytostatika in onkologischen Praxen.
G46Muskel-Skelett-Belastungen
Physiotherapie, Massage, Behandlungsliegen.
Impfschutz für Personal
Hepatitis B, Grippeschutz für Praxispersonal.
Strahlenschutz: praxisspezifisches Zusatzthema
Anders als in vielen anderen Gesundheitseinrichtungen kommt in Zahnarzt-, Radiologie- und Orthopädiepraxen häufig bildgebende Diagnostik mit Röntgenstrahlung zum Einsatz. Wir beraten, welches Personal als beruflich strahlenexponiert einzustufen ist und stimmen die erforderlichen Untersuchungen eng mit Ihrem Strahlenschutzbeauftragten ab.
Beratungsumfang nach DGUV Vorschrift 2
Bis 20 Beschäftigte: vereinfachte, anlassbezogene Betreuung. Ab 21 Beschäftigten: Grundbetreuung nach Anlage 2 plus betriebsspezifische Betreuung.
Einzelpraxis · bis 20
Anlassbezogene Betreuung, punktuelle G42/G24 nach Bedarf.
Gemeinschaftspraxis / MVZ · 21–150
Grundbetreuung, mehrere G-Vorsorgen, Strahlenschutzberatung.
Größeres MVZ / Praxisverbund · 150+
Komplettes Vorsorgeprogramm über mehrere Fachrichtungen und Standorte.
Warum das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover?
Ein Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen sollte Praxisalltag und Fachrichtung gleichermaßen verstehen.
- Erfahrung mit Infektionsschutz, Strahlenschutz und praxisspezifischen Gefährdungen
- Kurze, unkomplizierte Termine, die sich in den Sprechstundenbetrieb einfügen
- Klare Unterscheidung zwischen Pflicht- und sinnvoller freiwilliger Vorsorge
Betreuungsumfang klären
Unverbindliches Erstgespräch für Ihre Praxis
Häufige Fragen
Ist die G42-Vorsorge für Praxispersonal verpflichtend?
Bei regelmäßigem Kontakt zu Blut oder anderem potenziell infektiösem Material, etwa bei Blutentnahmen oder Injektionen, ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach G42 in der Regel vorgesehen.
Brauchen Mitarbeitende an Röntgengeräten eine besondere Untersuchung?
Beruflich strahlenexponiertes Personal benötigt eine strahlenschutzrechtliche Vorsorge, deren Umfang von der Strahlenschutzkategorie abhängt; wir beraten zur konkreten Einordnung in Ihrer Praxis.
Gilt für Zytostatika in onkologischen Praxen eine besondere Vorsorge?
Ja, beim Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stoffen greift in der Regel eine Pflichtvorsorge nach G40.
Ab wie vielen Mitarbeitenden brauchen wir eine Grundbetreuung?
Ab 21 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2 mit fester Grundbetreuungszeit. Kleinere Praxen fallen unter die vereinfachte, anlassbezogene Regelbetreuung.
Was macht einen guten Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen aus?
Ein guter Betriebsarzt für Praxen im Gesundheitswesen kennt die Besonderheiten einzelner Fachrichtungen – von Zahnmedizin bis Physiotherapie – und sorgt für eine unkomplizierte, in den Sprechstundenbetrieb integrierte Betreuung.
