G25 Vorsorge für Staplerfahrer, Kranführer und Fahrtätigkeiten in Hannover und der Region
Die G25 Vorsorge richtet sich an Beschäftigte mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Ziel der arbeitsmedizinischen Untersuchung ist die Beurteilung gesundheitlicher Voraussetzungen für Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung und Unfallgefahr.
Besonders relevant ist die G25 Untersuchung unter anderem für Staplerfahrer, Kranführer, Maschinenführer, Fahrer von Flurförderzeugen sowie Mitarbeitende mit sicherheitsrelevanten Überwachungs- oder Steuertätigkeiten.
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover unterstützt Unternehmen in Hannover und der Region mit arbeitsmedizinischer Vorsorge, betriebsärztlicher Betreuung und Eignungsuntersuchungen.
Was ist die G25 Vorsorge?
Die G25 Untersuchung Hannover ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Ziel der Untersuchung ist die Beurteilung, ob Beschäftigte gesundheitlich geeignet sind, sicherheitsrelevante Tätigkeiten zuverlässig auszuführen.
Die Untersuchung unterstützt Unternehmen bei Arbeitsschutz, Prävention und betrieblicher Sicherheit. Gleichzeitig hilft sie dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover führt G25 Vorsorge für Unternehmen, Behörden und Beschäftigte in Hannover und Umgebung durch.
Wann ist eine G25 Untersuchung erforderlich?
Die G25 Vorsorge beziehungsweise G25 Untersuchung kommt bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung und erhöhtem Gefährdungspotenzial zum Einsatz. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
Die Untersuchung wird häufig eingesetzt bei:
- Staplerfahrern
- Kranführern
- Maschinenführern
- Fahrern von Flurförderzeugen
- Beschäftigten mit Überwachungstätigkeiten
- sicherheitsrelevanten Fahr- und Steuertätigkeiten
Ziel der arbeitsmedizinischen Untersuchung ist die Beurteilung gesundheitlicher Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Tätigkeit.
Für wen ist die G25 Vorsorge geeignet?
Die G25 Vorsorge richtet sich an Beschäftigte mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
– Staplerfahrer
– Kranführer
– Maschinenführer
– Fahrer von Flurförderzeugen
– Berufskraftfahrer
– Mitarbeitende mit Überwachungstätigkeiten
– Beschäftigte in Industrie und Logistik
– Mitarbeitende mit Fahr- und Steuertätigkeiten
Unternehmen nutzen die arbeitsmedizinische Untersuchung zur Unterstützung der betrieblichen Sicherheit und zur Reduzierung möglicher Gefährdungen im Arbeitsalltag.
Was wird bei der G25 Untersuchung überprüft?
Im Rahmen der G25 Vorsorge werden verschiedene gesundheitliche Voraussetzungen beurteilt, die für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten wichtig sind.
Je nach Tätigkeit können unter anderem folgende Untersuchungen erfolgen:
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Reaktionsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- gesundheitliche Belastbarkeit
- arbeitsmedizinische Beratung
- Gespräch mit dem Betriebsarzt
Die konkreten Untersuchungsbestandteile richten sich nach Tätigkeit, Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung.
Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit
Für viele Fahr- und Steuertätigkeiten sind gutes Sehvermögen, Aufmerksamkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit besonders wichtig. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung werden diese Fähigkeiten überprüft.
Arbeitsmedizinische Beratung
Zusätzlich erfolgt eine arbeitsmedizinische Beratung durch den Betriebsarzt. Dabei werden gesundheitliche Belastungen, Vorerkrankungen und mögliche Risiken besprochen.
Ablauf der G25 Vorsorge
Die G25 Vorsorge beginnt mit einem Gespräch zur beruflichen Tätigkeit und gesundheitlichen Vorgeschichte.
Anschließend erfolgen – abhängig von Tätigkeit und Arbeitsplatz – verschiedene Untersuchungen und Tests. Die Untersuchung dauert meist zwischen 20 und 45 Minuten.
Unternehmen können Sammeltermine für mehrere Mitarbeitende vereinbaren.
G25 Vorsorge für Unternehmen
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover betreut kleine, mittelständische und große Unternehmen in allen Bereichen der Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin.
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
– arbeitsmedizinischer Vorsorge
– betriebsärztlicher Betreuung
– Gefährdungsbeurteilungen
– Impfungen
– Eignungsuntersuchungen
– Arbeitsschutz
– Präventionsmaßnahmen
Unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen unterstützen Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu fördern.
Häufige Fragen zur G25 Vorsorge
Ist die G25 Vorsorge Pflicht?
Die Notwendigkeit der G25 Untersuchung hängt von Tätigkeit, Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung ab. Unternehmen müssen prüfen, welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen erforderlich sind.
Ist G25 gesetzlich vorgeschrieben?
Ob eine G25 Untersuchung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die Untersuchung wird häufig bei sicherheitsrelevanten Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eingesetzt, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die betriebliche Sicherheit zu unterstützen.
Wer benötigt eine G25 Untersuchung?
Die G25 Vorsorge richtet sich insbesondere an Beschäftigte mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Dazu gehören unter anderem Staplerfahrer, Kranführer, Maschinenführer, Fahrer von Flurförderzeugen sowie Mitarbeitende mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten in Industrie, Produktion und Logistik.
Ist die G25 Untersuchung eine Eignungsuntersuchung?
Die G25 Untersuchung wird häufig als arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten eingesetzt. Ziel ist die Beurteilung gesundheitlicher Voraussetzungen für Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung und Unfallgefahr.
Was passiert, wenn gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden?
Werden gesundheitliche Einschränkungen festgestellt, erfolgt zunächst eine arbeitsmedizinische Beratung durch den Betriebsarzt. Je nach Tätigkeit, Arbeitsplatz und Befund können weitere Untersuchungen, Schutzmaßnahmen oder individuelle Empfehlungen sinnvoll sein.
Welche Tätigkeiten zählen zu Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?
Zu Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gehören unter anderem das Führen von Flurförderzeugen, Staplern, Kränen oder Maschinen sowie Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für Sicherheit, Überwachung oder Steuerung technischer Anlagen.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung dauert meist zwischen 20 und 45 Minuten.
Können Unternehmen mehrere Mitarbeitende anmelden?
Ja. Unternehmen können Sammeltermine vereinbaren.
Welche Unterlagen sollten mitgebracht werden?
Falls vorhanden:
- Brille oder Sehhilfe
- vorhandene Befunde
- Medikamentenliste
- Führerschein oder Tätigkeitsnachweis
Gibt es kurzfristige Termine?
Kurzfristige Termine sind nach Verfügbarkeit möglich.
Termin für die G25 Vorsorge vereinbaren
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen und betriebsärztlicher Betreuung.
Telefon: 0511-89906714
E-Mail: betriebsmedizin@praxis-dr-bormann.de
Interne Links
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Externe Links
Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen bietet auch die BAuA
Hinweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden sich bei der DGUV
