G26.2 Vorsorge für Atemschutzgeräte in Hannover und der Region
Die G26.2 Vorsorge – heute arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 – richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit stärker belastende Atemschutzgeräte verwenden.
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover unterstützt Unternehmen mit arbeitsmedizinischer Vorsorge, betriebsärztlicher Betreuung und Beratung rund um Atemschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.
Atemschutzgeräte der Gruppe 2 können die Atmung und das Herz-Kreislauf-System stärker beanspruchen als leichte Atemschutzmasken der Gruppe 1. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient deshalb dazu, Beschäftigte individuell zu beraten, mögliche gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen für den Arbeitsplatz zu empfehlen.
Die G26.2 Vorsorge ist insbesondere für Beschäftigte in Industrie, Handwerk, Sanierung, Instandhaltung, Entsorgung und weiteren Arbeitsbereichen relevant, in denen Atemschutzgeräte mit erhöhtem Atemwiderstand oder höherem Gerätegewicht getragen werden.
Was sind Atemschutzgeräte der Gruppe 2?
Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer körperlichen Belastung in verschiedene Gruppen eingeteilt. Entscheidend sind insbesondere das Gewicht des Geräts und der Atemwiderstand.
Zur Gruppe 2 gehören Atemschutzgeräte, deren Belastung über derjenigen leichter Geräte der Gruppe 1 liegt, die jedoch noch nicht der besonders belastenden Gruppe 3 zugeordnet werden.
Dazu können je nach Bauart und Herstellerangaben beispielsweise gehören:
- Filtergeräte mit Vollmaske
- Atemschutzmasken mit Gasfiltern
- Atemschutzmasken mit Kombinationsfiltern
- bestimmte Gebläsefiltergeräte
- bestimmte Druckluft-Schlauchgeräte
- Atemschutzgeräte mit erhöhtem Atemwiderstand
- Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis etwa fünf Kilogramm
Die konkrete Zuordnung eines Atemschutzgeräts zur Gruppe 2 sollte anhand der Herstellerangaben, der Gefährdungsbeurteilung und der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln erfolgen.
Was ist die G26.2 Vorsorge?
Die umgangssprachlich als G26.2 Untersuchung bezeichnete Leistung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2.
Die frühere Bezeichnung G26.2 wird in Unternehmen und bei Beschäftigten weiterhin häufig verwendet. Im aktuellen Regelwerk wird von arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 gesprochen.
Ziel der Vorsorge ist es, Beschäftigte über mögliche gesundheitliche Belastungen durch das Tragen von Atemschutz zu beraten und individuelle gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Atemschutzgeräte der Gruppe 2 können unter anderem folgende Belastungen verursachen:
- erhöhter Atemwiderstand
- zusätzliche körperliche Belastung durch das Gerätegewicht
- Belastung des Herz-Kreislauf-Systems
- Wärmebelastung unter der Atemschutzmaske
- eingeschränkte Bewegungsfreiheit
- psychische Belastungen bei Arbeiten in engen oder belastenden Bereichen
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover führt arbeitsmedizinische Vorsorgen für Beschäftigte mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 in Hannover und der Region durch.
Wann ist eine G26.2 Vorsorge erforderlich?
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist grundsätzlich zu veranlassen, wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte der Gruppen 2 oder 3 tragen müssen.
Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Dabei werden unter anderem das verwendete Atemschutzgerät, der Atemwiderstand, das Gerätegewicht, die Tragedauer und die körperliche Belastung am Arbeitsplatz berücksichtigt.
Eine G26.2 Vorsorge kann beispielsweise erforderlich sein bei:
- Arbeiten mit Gas- oder Kombinationsfiltern
- Sanierungs- und Abbrucharbeiten
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- industriellen Reinigungsarbeiten
- Lackier- und Beschichtungsarbeiten
- Arbeiten in der chemischen Industrie
- Tätigkeiten in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft
- Schweißarbeiten mit entsprechendem Atemschutz
- Arbeiten in Behältern, Schächten oder engen Räumen
Welche Vorsorge im konkreten Fall erforderlich ist, hängt von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Zuordnung des eingesetzten Atemschutzgeräts ab.
Für wen ist die G26.2 Vorsorge geeignet?
Die Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte der Gruppe 2 verwenden.
Dazu gehören unter anderem Beschäftigte aus folgenden Bereichen:
- Industrie und Produktion
- chemische und pharmazeutische Betriebe
- Handwerk
- Lackierung und Oberflächenbehandlung
- Sanierung und Schadstoffbeseitigung
- Abbruch und Rückbau
- Instandhaltung und Wartung
- Abfallwirtschaft und Entsorgung
- industrielle Reinigung
- Labor- und Technikbereiche
- Arbeiten mit Gasen, Dämpfen, Stäuben oder Gefahrstoffen
Unternehmen nutzen die arbeitsmedizinische Vorsorge zur Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.
Was wird bei der G26.2 Vorsorge überprüft?
Die G26.2 Vorsorge beginnt mit einem ärztlichen Beratungsgespräch. Dabei werden die berufliche Tätigkeit, das eingesetzte Atemschutzgerät, die Tragedauer und mögliche gesundheitliche Belastungen besprochen.
Die Vorsorge kann – mit Zustimmung der beschäftigten Person – unter anderem folgende Bestandteile umfassen:
- Erhebung der Krankengeschichte und Arbeitsanamnese
- ärztliches Beratungsgespräch
- körperliche Untersuchung
- Kontrolle von Herz und Kreislauf
- Blutdruckmessung
- Lungenfunktionsprüfung
- Ruhe-EKG
- Seh- und Hörprüfung
- Laboruntersuchungen bei medizinischer Indikation
- Beratung zu individuellen Schutzmaßnahmen
Welche Untersuchungen im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, entscheidet die Ärztin oder der Arzt unter Berücksichtigung der Tätigkeit, der Belastung und der persönlichen gesundheitlichen Situation.
Untersuchung von Atemwegen und Lungenfunktion
Das Tragen von Atemschutzgeräten mit erhöhtem Atemwiderstand kann die Atmung zusätzlich beanspruchen. Deshalb können die Atemwege und die Lungenfunktion im Rahmen der Vorsorge besonders berücksichtigt werden.
Eine Lungenfunktionsprüfung kann Hinweise darauf geben, ob Einschränkungen der Atmung vorliegen. Ergänzend erfolgt eine Beratung zu Beschwerden, Vorerkrankungen und möglichen Belastungen durch Staub, Dämpfe, Gase oder andere Gefahrstoffe.
Herz-Kreislauf-System und körperliche Belastung
Atemschutzgeräte der Gruppe 2 können neben der Atmung auch das Herz-Kreislauf-System belasten. Je nach Tätigkeit und medizinischer Beurteilung können daher Untersuchungen des Herz-Kreislauf-Systems sinnvoll sein.
Dabei werden unter anderem die körperliche Beanspruchung, bestehende Erkrankungen, Medikamente und individuelle Risikofaktoren berücksichtigt.
Arbeitsmedizinische Beratung
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die persönliche Beratung durch den Betriebsarzt.
Besprochen werden können unter anderem:
- gesundheitliche Beschwerden beim Tragen von Atemschutz
- richtiger Umgang mit Atemschutzmasken
- Tragezeiten und Erholungspausen
- Belastungen durch Hitze oder schwere körperliche Arbeit
- geeignete persönliche Schutzausrüstung
- individuelle Präventionsmaßnahmen
- weitere medizinische Abklärung bei auffälligen Befunden
Die ärztliche Schweigepflicht bleibt gewahrt. Der Arbeitgeber erhält grundsätzlich keine Diagnosen oder medizinischen Einzelbefunde.
Arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchung?
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beratung und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Klinische oder körperliche Untersuchungen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der beschäftigten Person durchgeführt werden.
Eine Eignungsbeurteilung soll dagegen klären, ob eine Person die gesundheitlichen Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit erfüllt. Sie benötigt eine eigene rechtliche Grundlage und sollte grundsätzlich getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden.
Unternehmen sollten daher bereits bei der Anmeldung mitteilen, ob ausschließlich eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder zusätzlich eine rechtlich begründete Eignungsbeurteilung benötigt wird.
Ablauf der G26.2 Vorsorge
Die Vorsorge beginnt mit einem Gespräch über die konkrete berufliche Tätigkeit und die dabei verwendeten Atemschutzgeräte.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
- Art und Bezeichnung des Atemschutzgeräts
- verwendete Filter
- Gerätegewicht
- voraussichtliche Tragedauer
- körperliche Belastung während der Tätigkeit
- verwendete Gefahrstoffe
- besondere Umgebungsbedingungen wie Hitze oder enge Räume
Anschließend erfolgen die ärztliche Beratung und – soweit medizinisch sinnvoll und von der beschäftigten Person gewünscht – weitere Untersuchungen.
Für eine vollständige Terminplanung sollten Unternehmen ausreichend Zeit einplanen. Der konkrete Zeitbedarf hängt vom Untersuchungsumfang und von den betrieblichen Anforderungen ab.
Unternehmen können auch Sammeltermine für mehrere Beschäftigte vereinbaren.
Was sollten Beschäftigte zum Termin mitbringen?
Für die G26.2 Vorsorge sind nach Möglichkeit folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument
- Angaben zum verwendeten Atemschutzgerät
- Hersteller- oder Produktinformationen des Geräts
- Angaben zu den verwendeten Filtern
- Gefährdungsbeurteilung oder Tätigkeitsbeschreibung
- Liste regelmäßig eingenommener Medikamente
- relevante ärztliche Befunde, sofern vorhanden
- Brille oder Kontaktlinsen
- vorhandene Vorsorge- oder Eignungsbescheinigungen
Genaue Angaben zum Atemschutzgerät helfen dabei, die richtige Gerätegruppe und den erforderlichen Vorsorgeumfang zu bestimmen.
G26.2 Vorsorge für Unternehmen
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover betreut kleine, mittelständische und große Unternehmen in allen Bereichen der Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin.
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
- arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Vorsorge für Atemschutzgeräteträger
- betriebsärztlicher Betreuung
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Atemschutzberatung
- Arbeitsschutz und Prävention
- Organisation von Sammelterminen
- Dokumentation der Vorsorge
- Gesundheitsschutz im Betrieb
Unsere arbeitsmedizinischen Leistungen unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und die Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig zu schützen.
Häufige Fragen zur G26.2 Vorsorge
Was bedeutet G26.2?
G26.2 ist die frühere und weiterhin häufig verwendete Bezeichnung für arbeitsmedizinische Vorsorge beziehungsweise eine Untersuchung bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2.
Im aktuellen Regelwerk werden die früheren G-Nummern nicht mehr als offizielle Bezeichnung verwendet. Für die Suche und die betriebliche Kommunikation ist der Begriff G26.2 jedoch weiterhin verbreitet.
Welche Atemschutzgeräte gehören zur Gruppe 2?
Zur Gruppe 2 gehören Atemschutzgeräte mit einer höheren Belastung als Geräte der Gruppe 1. Für die Einstufung sind insbesondere das Gerätegewicht und der Atemwiderstand entscheidend.
Typische Beispiele können Vollmasken mit Gas- oder Kombinationsfiltern sowie bestimmte Gebläsefilter- und Druckluft-Schlauchgeräte sein. Maßgeblich sind die technischen Daten und Herstellerangaben des konkreten Geräts.
Ist die G26.2 Vorsorge Pflicht?
Für Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 erfordern, ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge grundsätzlich Pflichtvorsorge zu veranlassen.
Ob das konkret eingesetzte Gerät der Gruppe 2 zuzuordnen ist, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anhand der geltenden Regeln und Herstellerinformationen festgestellt.
Ist die G26.2 eine Pflichtuntersuchung?
Rechtlich korrekt handelt es sich um arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und nicht automatisch um eine verpflichtende körperliche Untersuchung.
Die Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen grundsätzlich nicht gegen den Willen der beschäftigten Person durchgeführt werden.
Davon zu unterscheiden ist eine gesonderte Eignungsbeurteilung. Diese darf nur durchgeführt werden, wenn dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
Was ist der Unterschied zwischen G26.1, G26.2 und G26.3?
Die Gruppen unterscheiden sich nach der Belastung durch das verwendete Atemschutzgerät.
- Gruppe 1 beziehungsweise G26.1: leichte Atemschutzgeräte mit geringerem Atemwiderstand und geringem Gerätegewicht
- Gruppe 2 beziehungsweise G26.2: Atemschutzgeräte mit mittlerer körperlicher Belastung, beispielsweise durch erhöhten Atemwiderstand oder höheres Gewicht
- Gruppe 3 beziehungsweise G26.3: besonders belastende Atemschutzgeräte, insbesondere schwere, frei tragbare Isoliergeräte
Für die Zuordnung ist das konkrete Atemschutzgerät entscheidend.
Benötigen FFP2- oder FFP3-Masken eine G26.2 Vorsorge?
Filtrierende Halbmasken ohne Ausatemventil mit niedrigem Atemwiderstand gehören nicht automatisch zur Gruppe 2. Die Einstufung hängt von der Bauart, dem Atemwiderstand, der Tragedauer und den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung ab.
Bei Unsicherheiten sollte die genaue Produktbezeichnung des verwendeten Atemschutzgeräts geprüft werden.
Ist bei der G26.2 ein Belastungs-EKG erforderlich?
Ein Belastungs-EKG ist nicht automatisch Bestandteil jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ob eine Ergometrie oder eine andere weiterführende Untersuchung medizinisch erforderlich ist, richtet sich nach der individuellen Situation, der konkreten Tätigkeit und gegebenenfalls dem Zweck einer gesonderten Eignungsbeurteilung.
Wie oft muss die G26.2 Vorsorge wiederholt werden?
Die Fristen für weitere Vorsorgetermine richten sich nach den geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und der individuellen ärztlichen Beurteilung.
Zusätzliche oder vorzeitige Vorsorge kann sinnvoll sein, wenn sich die Tätigkeit verändert, ein anderes Atemschutzgerät eingesetzt wird oder gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Wer trägt die Kosten der G26.2 Vorsorge?
Die Kosten einer vom Arbeitgeber zu veranlassenden arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge trägt der Arbeitgeber. Beschäftigten dürfen dadurch keine Kosten entstehen.
Erfährt der Arbeitgeber meine Untersuchungsergebnisse?
Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass ein Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist.
Diagnosen, Laborwerte und andere medizinische Einzelbefunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden grundsätzlich nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.
Können Unternehmen mehrere Mitarbeitende anmelden?
Ja. Unternehmen können Sammeltermine für mehrere Beschäftigte vereinbaren. Für eine reibungslose Organisation sollten die Anzahl der Beschäftigten, die verwendeten Atemschutzgeräte und der gewünschte Leistungsumfang vorab mitgeteilt werden.
Gibt es kurzfristige Termine?
Kurzfristige Termine sind abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit möglich. Unternehmen können sich telefonisch oder per E-Mail nach freien Terminen erkundigen.
Termin für die G26.2 Vorsorge vereinbaren
Das Betriebsmedizinische Zentrum Hannover unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2.
Vereinbaren Sie einen Einzeltermin oder einen Sammeltermin für mehrere Mitarbeitende.
Telefon: 0511-89906714
E-Mail: betriebsmedizin@praxis-dr-bormann.de
Interne Links
Mehr zur G1.4 Vorsorge bei Staubbelastung
Informationen zur G20 Vorsorge bei Lärmbelastung am Arbeitsplatz
Übersicht der angebotenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach ArbMedVV
Externe Links
Informationen zur Einteilung von Atemschutzgeräten bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.2.
Hinweise zur Benutzung von Atemschutzgeräten enthält die DGUV Regel 112-190.
Weitere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
