Arbeitsmedizinische Leistungsübersicht
Gefährdungsbeurteilungen und psychische Belastung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten – seit 2013 ausdrücklich auch die psychische Belastung. Wir unterstützen Sie dabei fachlich: von der Erstbeurteilung über die vertiefte Betrachtung psychischer Belastung bis zur regelmäßigen Aktualisierung.
Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung gehören für viele Unternehmen zu den anspruchsvollsten Pflichten im Arbeitsschutz. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie unsere Unterstützung konkret aussieht.
Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung: Warum das Pflicht ist
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße – durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Fehlt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung oder ist sie unvollständig, drohen im Schadensfall Haftungsrisiken und bei Kontrollen Bußgelder.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess: Sie muss angepasst werden, sobald sich Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Maschinen oder Arbeitsstoffe ändern – und in jedem Fall regelmäßig überprüft werden.
Seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes 2013 zählt dabei auch die psychische Belastung ausdrücklich zu den zu beurteilenden Faktoren. Anders als klassische Gefahrstoffe lässt sie sich nicht messen, sondern nur systematisch erheben – dafür haben wir weiter unten einen eigenen Abschnitt.
Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung bedeuten für uns mehr als reine Formulararbeit: Wir bringen arbeitsmedizinische Fachkunde ein, erheben systematisch, ordnen Befunde ein und leiten gemeinsam mit Ihnen praxisnahe, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab.
Gefährdungsfaktoren, die wir beurteilen
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung deckt alle relevanten Faktoren ab – je nach Tätigkeit unterschiedlich gewichtet. Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung gehören dabei untrennbar zusammen: Jeden Faktor ordnen wir arbeitsmedizinisch ein, statt ihn nur aufzulisten.
Lärm, Vibration, Klima
Von Maschinenlärm über Ganzkörper-Vibrationen bis zu Hitze- oder Kältearbeitsplätzen.
Gefahrstoffe und Biostoffe
Umgang mit Gefahrstoffen, Stäuben oder biologischen Arbeitsstoffen entlang der Gefahrstoffverordnung.
Maschinen und Absturzgefahr
Arbeitsmittel, bewegte Maschinenteile sowie Arbeiten in der Höhe oder auf Baustellen.
Heben, Tragen, Zwangshaltungen
Belastende Körperhaltungen, manuelle Lastenhandhabung und Bildschirmarbeitsplätze.
Arbeitszeit und Arbeitsablauf
Schichtsysteme, Pausenregelungen und Arbeitsorganisation im Alltag.
Psychische Belastung
Arbeitsdruck, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung – im nächsten Abschnitt vertieft.
Vertiefung
Psychische Belastung im Fokus
Hoher Arbeitsdruck, ständige Erreichbarkeit oder belastender Kundenkontakt: Psychische Belastung ist eine Gefährdung wie jede andere. Das sind die häufigsten Anlässe, die uns Unternehmen schildern.
Hoher Zeit- und Leistungsdruck
Enge Taktung, Personalmangel oder wachsende Aufgabenlast erhöhen das Risiko für Überlastung und Fehlzeiten.
Entgrenzung von Arbeit und Freizeit
Homeoffice, mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit verwischen Erholungsphasen und Arbeitszeiten.
Emotionale Beanspruchung
Pflege, Beratung, Service oder Callcenter: direkter Kontakt zu Kunden, Patienten oder Klienten fordert emotional besonders.
Wechselnde Arbeitszeiten
Schicht- und Nachtarbeit beeinflussen Erholung, soziale Teilhabe und langfristig die psychische Gesundheit.
Reorganisation und Umstrukturierung
Fusionen, neue Führungsstrukturen oder Digitalisierungsprojekte lösen häufig Verunsicherung im Team aus.
Rückkehr nach längerer Erkrankung
Im Rahmen des BEM begleiten wir die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz mit abgestimmten Maßnahmen.
Wichtig dabei: Es geht nicht um die individuelle psychische Gesundheit einzelner Mitarbeiter, sondern um die arbeitsbezogene Perspektive – welche Bedingungen in Arbeitsorganisation, sozialem Umfeld oder Arbeitsumgebung wirken belastend, und wie lässt sich das verändern?
Unser Beratungsumfang nach Unternehmensgröße
Der Aufwand richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und vorhandenen Vorarbeiten – für die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ebenso wie für die vertiefte Betrachtung psychischer Belastung. Eine erste Einschätzung geben wir im Erstgespräch.
Kleinbetrieb (bis 20 Beschäftigte)
Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung heißen hier: Begehung der Arbeitsplätze und kompakte Erhebung, bei Bedarf ergänzt um ein Gespräch mit der Geschäftsführung.
Mittelbetrieb (bis 250 Beschäftigte)
Beurteilung je Tätigkeitsgruppe, Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und ASA, strukturierte Erhebung psychischer Belastung.
Großunternehmen / mehrere Standorte
Standortübergreifendes Vorgehen, einheitliche Systematik und regelmäßiges Monitoring – auch für psychische Belastung.
So läuft die Beurteilung ab
Strukturiert, dokumentiert und ohne unnötigen Aufwand für Ihr Unternehmen.
- Erstgespräch zur Erfassung von Branche, Tätigkeiten und vorhandenen Vorarbeiten
- Arbeitsplatzbegehung und Ermittlung der relevanten Gefährdungsfaktoren
- Bei Bedarf: strukturierte Erhebung psychischer Belastung (z. B. moderierter Workshop, Beobachtungsinterview oder Fragebogen)
- Arbeitsmedizinische Bewertung aller ermittelten Gefährdungen
- Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse mit Geschäftsführung, ASA und ggf. Betriebsrat
- Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technik, Organisation, Person)
- Rechtssichere Dokumentation und optionale Wirksamkeitskontrolle nach vereinbartem Zeitraum
Häufige Fragen
Ist eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb Pflicht?
Ja, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Der Umfang der Dokumentation kann je nach Betriebsgröße unterschiedlich ausfallen.
Ist die Beurteilung psychischer Belastung ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Nach § 5 ArbSchG ist psychische Belastung fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
Geht es bei psychischer Belastung um die Gesundheit einzelner Mitarbeiter?
Nein. Im Mittelpunkt stehen die Arbeitsbedingungen – etwa Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen oder Arbeitsumgebung – nicht die Diagnose oder Behandlung einzelner Personen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Maschinen oder Arbeitsstoffe ändern, sowie in regelmäßigen Abständen als grundsätzliche Überprüfung.
Muss der Betriebsarzt die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Für Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung unterstützen wir fachlich, insbesondere bei der arbeitsmedizinischen Einordnung, und arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.
Was hat die Gefährdungsbeurteilung mit den G-Vorsorgen zu tun?
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen (z. B. G25, G37, G42) für bestimmte Tätigkeiten erforderlich oder anzubieten sind.
Intern
Gefährdungsbeurteilung erstellen oder aktualisieren lassen?
Wir beraten Sie unverbindlich zu Vorgehen und Umfang für Ihr Unternehmen – inklusive psychischer Belastung.
