G26.1, G26.2, G26.3 – Atemschutz-Vorsorge im Überblick

Betriebsärztin berät Beschäftigten zur G26-Vorsorge bei Atemschutztätigkeiten in Hannover

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Atemschutztätigkeiten (ehem. G26 Vorsorge): G26.1, G26.2 und G26.3 im Überblick

In der betriebsärztlichen Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, welche arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten einschlägig ist. Häufig besteht die Annahme, es handele sich um eine einheitliche Vorsorge für sämtliche Atemschutztätigkeiten. Tatsächlich unterscheidet die G26-Vorsorge drei Stufen – G26.1, G26.2 und G26.3 –, die sich nach der körperlichen Belastung durch das jeweilige Atemschutzgerät richten.

Warum die Unterscheidung notwendig ist

Atemschutzgeräte schützen zwar zuverlässig vor schädlichen Stoffen in der Atemluft, stellen jedoch je nach Bauart eine unterschiedlich hohe körperliche Belastung dar – etwa durch erhöhten Atemwiderstand, zusätzliches Gewicht oder eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, die individuelle gesundheitliche Eignung für die jeweilige Belastungsstufe zu beurteilen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

G26.1  Vorsorge bei leichten Atemschutzgeräten

Die G26.1 Vorsorge betrifft Tätigkeiten mit leichten, filtrierenden Atemschutzgeräten der Gruppe 1, beispielsweise:

  • Halbmasken mit Partikelfilter
  • FFP2- bzw. FFP3-Masken bei längerer Tragedauer

Beispiel: Ein Beschäftigter in einem Lackierbetrieb trägt beim Umgang mit Lösungsmitteln regelmäßig eine Halbmaske mit Partikelfilter. Für diese Tätigkeit ist die G26.1 Vorsorge einschlägig.

G26.2  Vorsorge bei mittelschweren Atemschutzgeräten

Die G26.2 Vorsorge gilt für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2, etwa:

  • Vollmasken mit Partikel- oder Kombinationsfilter
  • Gebläseunterstützte Filtergeräte mit erhöhtem Atemwiderstand

Beispiel: Ein Beschäftigter führt Sandstrahlarbeiten mit einer Vollmaske und Gebläseunterstützung durch. Aufgrund des höheren Atemwiderstands und des zusätzlichen Gewichts ist hierfür die G26.2 Vorsorge erforderlich.

G26.3  Vorsorge bei schweren, umluftunabhängigen Atemschutzgeräten

Die G26.3 Vorsorge betrifft die anspruchsvollste Kategorie: umluftunabhängige Atemschutzgeräte, insbesondere Pressluftatmer. Diese kommen vor allem bei der Feuerwehr, in der Chemieindustrie sowie bei Arbeiten in kontaminierten oder sauerstoffarmen Bereichen zum Einsatz. Aufgrund des hohen Gerätegewichts, der eingeschränkten Bewegungsfreiheit und der besonderen körperlichen Beanspruchung stellt die G26.3 Vorsorge die umfangreichste der drei Stufen dar.

Beispiel: Ein Mitarbeiter der Feuerwehr trägt bei Einsätzen in verrauchten Gebäuden einen Pressluftatmer mit eigenem Atemluftvorrat. Für diese Tätigkeit ist die G26.3 Vorsorge vorgesehen.

Bestimmung der zutreffenden Vorsorgestufe

Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich verwendete Atemschutzausrüstung sowie Dauer und Häufigkeit der Tragezeit. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Der Betriebsarzt berät im Einzelfall, welche Vorsorgestufe zutreffend ist.

Ist die G26 Vorsorge eine Pflichtuntersuchung?

Die G26-Vorsorgen werden umgangssprachlich häufig als „Untersuchung“ bezeichnet. Rechtlich korrekt handelt es sich seit der Reform der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) jedoch um eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese; körperliche oder klinische Untersuchungen sind lediglich ein möglicher, kein zwingend vorgeschriebener Bestandteil und dürfen nicht gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt werden. Je nach Tätigkeit zählt die G26-Vorsorge zur Pflichtvorsorge und ist damit Voraussetzung für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit.

Empfehlung für Unternehmen

Bei Veränderungen im Betrieb – etwa neuen Arbeitsverfahren oder einer veränderten Schutzausrüstung – empfiehlt es sich, die zutreffende Vorsorgestufe frühzeitig mit dem Betriebsarzt abzuklären, anstatt eine bestehende Einstufung unverändert fortzuführen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen G26.1, G26.2 und G26.3?

Die Einteilung richtet sich nach der Belastung durch das jeweilige Atemschutzgerät: G26.1 für leichte filtrierende Geräte, G26.2 für mittelschwere Geräte mit erhöhtem Atemwiderstand, G26.3 für schwere, umluftunabhängige Geräte wie Pressluftatmer.

Ist die G26.2 Vorsorge  eine Untersuchung?

Die G26.2 wird umgangssprachlich häufig als „Untersuchung“ bezeichnet. Rechtlich korrekt handelt es sich seit der Reform der ArbMedVV jedoch um eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie umfasst ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese; körperliche oder klinische Untersuchungen wie Ruhe-EKG, Seh- und Hörtest sowie Laborwerte sind nur ein optionaler Bestandteil, den Beschäftigte ablehnen dürfen, ohne dass ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen. Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 2 (Gerätegewicht bis 5 kg, Atemwiderstand über 5 mbar) zählt die G26.2 zur Pflichtvorsorge.

Wer benötigt eine G26.3 Vorsorge?

Beschäftigte, die umluftunabhängige Atemschutzgeräte wie Pressluftatmer tragen, etwa bei der Feuerwehr, in der Chemieindustrie oder bei Arbeiten in sauerstoffarmen Bereichen.

Reicht eine FFP2-Maske für die G26.1 Vorsorge aus?

FFP2- oder FFP3-Masken mit längerer Tragedauer fallen in der Regel unter die G26.1 Vorsorge. Die konkrete Einordnung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Ist die G26-Vorsorge verpflichtend?

Dies hängt von der konkreten Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung ab. Bei bestimmten Atemschutztätigkeiten zählt sie zur Pflichtvorsorge und ist Voraussetzung für die Tätigkeitsausübung.

Wie oft muss die G26-Vorsorge wiederholt werden?

Die Vorsorgeintervalle richten sich nach der individuellen gesundheitlichen Situation, dem Alter und der Tätigkeit und werden vom Betriebsarzt im Rahmen der Vorsorge festgelegt.

Termin vereinbaren

Für die Beurteilung, welche G26-Vorsorge für Ihren Betrieb zutreffend ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon: 0511-89906714
E-Mail: betriebsmedizin@praxis-dr-bormann.de

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